EuGH / EuGVVO
Das Recht der Europäischen Union
Der Europäische Gerichtshof (EuGH), amtlich nur Gerichtshof genannt, mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union (EU).
Der EuGH gewährleistet, dass EU-Recht in allen EU-Mitgliedsländern auf die gleiche Weise angewendet wird und sorgt dafür, dass Länder und EU-Institutionen das EU-Recht einhalten.
Aufgaben des EuGH
Er fällt Urteile in Rechtssachen, mit denen er befasst wird. Die häufigsten Rechtssachen sind:
- Auslegung des Rechts (Vorabentscheidungen): Nationale Gerichte in den EU-Ländern müssen gewährleisten, dass das EU-Recht korrekt angewendet wird, doch die Auslegungen der Gerichte der einzelnen Länder stimmen nicht immer überein. Hat ein nationales Gericht Zweifel bezüglich der Auslegung oder Gültigkeit einer EU-Rechtsvorschrift, kann es den EuGH um Klärung bitten. In gleicher Weise kann überprüft werden, ob ein nationales Gesetz oder eine Verwaltungspraxis mit EU-Recht übereinstimmt.
- Durchsetzung des Rechts (Vertragsverletzung): Klagen gegen die Verwaltung eines EU-Landes, wenn diese das EU-Recht nicht anwendet. Ein solches Verfahren kann von der Europäischen Kommission oder einem anderen EU-Land eingeleitet werden. Wenn sich herausstellt, dass das Land im Unrecht ist, muss es den Missstand sofort beheben, anderenfalls wird es in einem zweiten Verfahren eventuell zu einem Bußgeld verurteilt.
- Annullierung von EU-Rechtsakten (Nichtigkeitsklagen): Wenn Grund zu der Annahme besteht, dass ein EU-Rechtsakt gegen die EU-Verträge oder die Grundrechte verstößt. Eine solche Klage einreichen können der Rat der EU, die Europäische Kommission oder (in einigen Fällen) das Europäische Parlament.
Einzelpersonen können dem Gericht ebenfalls eine Nichtigkeitsklage vorlegen, um einen EU-Rechtsakt zu annullieren, der sie direkt betrifft. - Gewährleistet ein Eingreifen der EU (Untätigkeitsklagen): Parlament, Rat und Kommission müssen zu bestimmten Gelegenheiten Entscheidungen treffen. Wenn sie dies versäumen, können andere EU-Institutionen oder gegebenenfalls auch Einzelpersonen oder Unternehmen beim EuGH Klage einreichen.
- Strafmaßnahmen gegen EU-Institutionen (Maßnahmen bei Schäden): Privatpersonen oder Unternehmen, deren Interessen aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen der EU oder ihrer Mitarbeiter geschädigt wurden, können sich an den EuGH wenden.
Kontaktdaten / Anschrift EuGH
Palais de la Cour de Justice
Boulevard Konrad Adenauer
Kirchberg
L-2925 Luxembourg
Luxembourg
Tel: +352 4303 1
Fax: +352 4303 2600