Vertragsrecht

Ein Vertrag regelt es.

Um ein Geschäft, eine Vereinbarung oder ein Dauerschuldverhältnis (z.B. Mietvertrag oder Leasingvertrag) zu regeln erstellen die Parteien meist zu Beginn ein Regelwerk / einen Vertrag auf. Dieser regelt die Gegenseitigen Verpflichtungen und Ansprüche. Vereinbaren kann man in diesem Moment so ziemlich alles was man möchte. Die Frage ist jedoch ob die im Vertrag getroffene Vereinbarung im Falle eines Konfliktes auch einer gerichtlichen Entscheidung standhält. Sollte ein Vertragspartner wegfallen oder Streitigkeiten zwischen den Vertragspartner entstehen ist es wichtig sich seines Vertrages und der darin enthaltenen Ansprüche auch sicher zu sein. Wir empfehlen Ihnen daher vor Vertragsunterzeichnung die Prüfung des Vertrages durch einen Anwalt, oder besser noch den Vertrag gleich von einem Anwalt erstellen zu lassen.         Dies kostet nur wenige Euro aber bewahrt Sie möglicherweise vor einem sehr großen Schaden.