Internationale Zuständigkeit aufgrund internationaler Werbung
internationale Gerichtsbarkeit nach EuGVVO
Internationale Zuständigkeit aufgrund internationaler Werbung
Aufgrund der Entwicklung der Europäischen Union und der mittlerweile vom EuGH erstellten Rechtsprechung, möchten wir Sie auf folgenden Sachverhalt hinweisen:
Wenn Sie für Ihr Unternehmen eine Website betreiben und über die Grenzen Ihres Landes hinaus Waren oder Dienstleistungen anbieten, können Sie nach geltender EuGVVO im Falle einer Streitigkeit, auch aus dem Mitgliedstaat vom Endverbraucher verklagt werden ! Der Europäische Gerichtshof sieht in der Verwendung einer internationalen Domainendung (.com /.net /.eu/.online) oder in der Darstellung einer internationalen Telefonnummer auf Ihrer Website, eine bewusst international angebotene Leistung. Auch dann, wenn Sie nur regional werben, aber Ihre Wunschdomain nur noch mit der Endung ".com" frei war ! In der Folge bedeutet dies, das aufgrund Grenzüberschreitenden Angebotes nicht das nationale Recht zur Anwendung kommt, sondern hier EU-Recht nach der EuGVVO Anwendung findet. EU-Recht steht über dem nationalen Recht. Hieraus ergibt sich auch die Feststellung einer internationalen Zuständigkeit des Gerichtes, wonach der Endverbraucher als Geschädigter, von seinem Wohnsitz innerhalb der EU, eine Klage gegen Ihr Unternehmen einreichen kann. Dies zwingt Sie zur Beauftragung eines zugelassenen Fachanwaltes im Mitgliedstaat und ggf. auch zur Anwesenheit bei Gericht.
Eine Website, welche sich ausschließlich regional bzw. national ausrichtet, jedoch von einem anderen Ort der Welt aufgerufen werden kann, ohne aktiven Handel oder Leistungen dorthin anzubieten, unterliegt dem jeweils nationalen Recht des Mitgliedsstaates der EU.
Selbige Verfahrensweise gilt auch für die Anwendungsbereiche anderer Werbemedien.
Beachten sie dies bitte bei der Kalkulation Ihrer internationalen Aktivitäten. Insbesondere Webshops sind hiervon betroffen.
Im Bedarfsfall stehen wir Ihnen selbstverständlich mit einem Fachanwalt innerhalb der EU zur Verfügung.
Dein-Fachanwalt.online